Kirchenvorstand
Solide und transparent wirtschaften
Am Wochenende 25./26. Oktober 2025 wird in der Propsteipfarrei ein neuer Kirchenvorstand gewählt. Kandidatinnen und Kandidaten werden in den Wochen zuvor bekannt gegeben. Zusätzlich zum Wahlwochenende ist auch eine Briefwahl möglich. Alle Informationen erhalten Sie vom Wahlausschuss.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Kirchvorstände zählen die Vermögensverwaltung – mit Verantwortung für den Haushalt, das Vermögen und die Immobilien einer Pfarrei – sowie allgemeine Leitungsaufgaben. Dadurch sollen die Pfarrer entlastet werden und gleichzeitig mehr Zeit und Kraft für die Seelsorge und pastorale Arbeit haben. Den Grundstein für die rechtliche Neuordnung legt das neue „Gesetz für die Verwaltung der Pfarreien im Bistum Dresden-Meißen“ (PfVG). Dieses Gesetz trat am 1. April 2021 in Kraft.
Erstmals gab es im Bistum Dresden-Meißen am 14./15. November 2020 eine Wahl des Kirchenvorstands. Und eine zweite Neuheit ist der Name des Gremium, denn aus dem Kirchenrat wurde der Kirchenvorstand.
Unserem Kirchenvorstand gehören Propst Kochinka qua Amt an. Drei gewählte Mitglieder des Kirchenvorstandes nach Anzahl der Stimmen sind Cornelia Blattner (Stellvertreterin), Claudia Hipp (Stellvertreterin) und Dr. Carlhans Uhle (entsandtes Mitglied in den Pfarreirat).
In den Kirchenrat wurden berufen: Daniel Borchardt, Prof. Dr. Bernhard Schwetzler, Markus Grimm, Florian von Spies