Kirchenvorstand
Solide und transparent wirtschaften
Erstmals gab es im Bistum Dresden-Meißen am 14./15. November 2020 eine Wahl des Kirchenvorstands. Und eine zweite Neuheit ist der Name des Gremium, denn aus dem Kirchenrat wurde der Kirchenvorstand.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Kirchvorstände zählen die Vermögensverwaltung – mit Verantwortung für den Haushalt, das Vermögen und die Immobilien einer Pfarrei – sowie allgemeine Leitungsaufgaben. Dadurch sollen die Pfarrer entlastet werden und gleichzeitig mehr Zeit und Kraft für die Seelsorge und pastorale Arbeit haben. Den Grundstein für die rechtliche Neuordnung legt das neue „Gesetz für die Verwaltung der Pfarreien im Bistum Dresden-Meißen“ (PfVG). Dieses Gesetz trat am 1. April 2021 in Kraft.
Unserem Kirchenvorstand gehören der Propst Giele qua Amt an. Drei gewählte Mitglieder des Kirchenvorstandes nach Anzahl der Stimmen sind Cornelia Blattner (Stellvertreterin), Claudia Hipp (Stellvertreterin) und Dr. Carlhans Uhle (entsandtes Mitglied in den Pfarreirat).
In der konstituierenden Sitzung wurden folgende Personen in den Kirchenrat berufen: Dieter Blaßkiewitz, Prof. Dr. Bernhard Schwetzler, Markus Grimm, Florian von Spies
In der Zuständigkeit des Kirchenvorstandes liegen insbesondere das Führen der wirtschaftlichen und finanziellen Geschäfte der Pfarrei, das Führen eines Vermögensverzeichnisses sowie die Auf- und Feststellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes und die Erstellung der Jahresrechnung des abgelaufenen Jahres.
Kurzinformationen von Pfarreirat und Kirchenvorstand finden Sie unten.